Kosten

Die Kosten für psychologische Psychotherapie werden von der Grundversicherung (OKP) übernommen bei Vorliegen einer psychischen Symptomatik. Hierfür bitten Sie Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin, eine Anordnung auszustellen mit folgendem Formular. Weitere Informationen dazu finden Sie auf diesem Merkblatt.

Für Selbstzahler (ohne Anordnung) wird Fr. 180.00 für 50 Minuten verrechnet (ab 1.1.2024). Ein Sozialtarif ist – nach Absprache und Verfügbarkeit – möglich.

Steht eine psychische Symptomatik im Zusammenhang mit einem Unfall, so übernimmt die Unfallversicherungen die Kosten für eine ambulante psychotherapeutische Behandlung.

Sind Sie Opfer einer Straftat und stehen Ihre psychischen Symptome damit im Zusammenhang, kann bei der kantonalen Opferhilfe ein Antrag auf Übernahme der Therapiekosten gestellt werden.

Absagen / Versäumte Sitzungen
Verpasste oder weniger als 24 Stunden im Voraus abgesagte Sitzungen werden privat verrechnet.

Hier können Sie sich über mögliche Anzeichen oder Beschwerden, bei denen eine Psychotherapie angebracht sein kann und über das Vorgehen im Rahmen einer Psychotherapie informieren.